Die Karte zeigt die Anzahl Fälle auf, in denen das Schweizer Bürgerrecht erworben wurde und veranschaulicht zudem die Rohe Einbürgerungsziffer.
Es werden jene Personen ausgewiesen, die in einem bestimmten Zeitintervall (hier das Kalenderjahr) die Schweizer Staatsangehörigkeit erworben haben, nachdem sie zuvor Staatsbürger eines anderen Landes oder staatenlos waren. Diese Personen zählen ab dem Datum, an welchem die Schweizer Staatsangehörigkeit erworben wurde, zu den schweizerischen Staatsangehörigen.
Es werden fünf Arten des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts durch ausländische Staatsangehörige unterschieden:
(1) Ordentliche Einbürgerung;
(2) Erleichterte Einbürgerung;
(3) Wiedereinbürgerung;
(4) Feststellung des Schweizer Bürgerrechts;
(5) Adoption durch einen Schweizer Bürger bzw. eine Schweizer Bürgerin (für ein unmündiges ausländisches Kind).