Die Sozialleistungen werden nach verschiedenen Sozialschutzfunktionen aufgeschlüsselt. Es kann damit aufgezeigt werden, aus welchem Zweck sich eine Sozialleistung ergibt.
In der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) werden acht verschiedene Risiken und Bedürfnisse (Funktionen) berücksichtigt: Krankheit/Gesundheitsversorgung, Invalidität/Gebrechen, Alter, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen, Soziale Ausgrenzung.
Invalidität: Einkommenssicherung und Unterstützung (ausgenommen Gesundheitsversorgung) im Zusammenhang mit der dauerhaften Unfähigkeit körperlich oder geistig behinderter Personen, an wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten teilzunehmen.