Die Karte zeigt die Anzahl polizeilich registrierter Fahrzeugdiebstähle (Art. 139 StGB) pro 1000 Einwohner/innen. Fahrraddiebstähle sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt. Das Gesetz definiert den Diebstahl im Art. 139 nur allgemein. Die Polizei unterscheidet jedoch verschiedene Formen des Diebstahls.
In der interaktiven Datenbank STAT-TAB sind alle einzelnen Straftatbestände auf Kantonsebene zu finden.
Der Kanton Aargau übermittelt Fahrrad- und Motorfahrraddiebstähle aus dem gesamten Kantonsgebiet gesammelt. Die korrekte Zuordnung der einzelnen Straftaten zum entsprechenden Bezirk ist deshalb nicht möglich.