Die Karte stellt die Differenz zwischen der Zuordnung der Bündner Gemeinden zu einem Sprachgebiet gemäss dem Mehrheitsprinzip (BFS) und deren offiziellen Amtssprachen dar.
Die Bündner Gemeinden richten sich nach dem Bündner Sprachengesetz vom 19. Oktober 2006, aktualisiert per 1. Januar 2017. Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 40 Prozent von Angehörigen einer angestammten Sprachgemeinschaft gelten als einsprachige Gemeinden. In diesen ist die angestammte Sprache kommunale Amtssprache. Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent von Angehörigen einer angestammten Sprachgemeinschaft gelten als mehrsprachige Gemeinden. In diesen ist die angestammte Sprache eine der kommunalen Amtssprachen.