Die Karte zeigt das durchschnittliche Reineinkommen pro Steuerpflichtigem/-r (natürliche Personen). Dabei gehen nur die Einwohner oder Einwohnerinnen einer Gemeinde ein, die einer Bundessteuerpflicht unterliegen. Das Reineinkommen errechnet sich aus dem für die Bundessteuer relevanten steuerbaren Einkommen unter Hinzurechnung gewisser Abzüge für Kinder oder unterstützte Personen, Abzüge für Versicherungsprämien und Sparzinsen sowie Abzügen für Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten.