Als Sozialleistungen wird die Gesamtheit der Leistungen bezeichnet, die im Rahmen der Sozialen Sicherheit ausgerichtet werden. Dabei wird zwischen Geldleistungen an Personen oder Haushalte, die der Einkommenssicherung dienen, und Sachleistungen in Form von Dienstleistungen und Subventionen unterschieden. Sie werden hier in Kaufkraftstandards (KKS) gemessen um eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
KKS: Eine von nationalen Währungen unabhängige Einheit, mit der Verzerrungen durch unterschiedliche Preisniveaus vermieden werden.
Die KKS-Werte werden von Kaufkraftparitäten (KKP) abgeleitet. Diese Paritäten erhält man aus dem gewichteten Durchschnitt der Preisrelationen eines homogenen Waren- und Dienstleistungskorbs, der für alle Mitgliedstaaten vergleichbar und repräsentativ ist.