Die Karte zeigt die Veränderung der Anzahl Personen, welche ständig, d.h. während mindestens 12 Monaten, in der Schweiz wohnhaft sind.
Ab 2010 gibt es eine neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst.